Gesamthandschaften

Gesamthandschaften
Gesamthandschaften,
 
in der Schweiz ein rechtliches Verhältnis (ähnlich der Gesamthandsgemeinschaft des deutschen Rechts), bei dem mehrere Personen zu einer Einheit zusammengefasst werden; soweit besondere Regelungen fehlen, unterliegt die Willensbildung innerhalb der Gesamthandschaften dem Einstimmigkeitsprinzip. Eine Gesamthandschaft besteht insbesondere unter Miterben vor der Teilung der Erbschaft.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesamtschuld — Ge|sạmt|schuld 〈f. 20〉 1. 〈allg.〉 gesamte Schuld 2. 〈Rechtsw.〉 Verpflichtung, dass ein einzelner von mehreren Schuldnern einem Gläubiger gegenüber die gesamte geschuldete Leistung zu erbringen hat, wenn der Gläubiger dies verlangt * * *… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”