- Gesamthandschaften
- Gesamthandschaften,in der Schweiz ein rechtliches Verhältnis (ähnlich der Gesamthandsgemeinschaft des deutschen Rechts), bei dem mehrere Personen zu einer Einheit zusammengefasst werden; soweit besondere Regelungen fehlen, unterliegt die Willensbildung innerhalb der Gesamthandschaften dem Einstimmigkeitsprinzip. Eine Gesamthandschaft besteht insbesondere unter Miterben vor der Teilung der Erbschaft.
Universal-Lexikon. 2012.